Auch ehrenamtliche Tätigkeit bedarf der Anerkennung. Für eine einmalige oder kurzzeitige Hilfe mögen ein Danke und ein Blumenstrauß genügen. Wer als BegleiterIn jedoch regelmäßig mehrere Stunden in der Woche tätig ist, dem gebührt darüber hinaus eine finanzielle Anerkennung.
Je nach Art und Umfang der Tätigkeiten sind verschiedene Vergütungsmöglichen vorgesehen. Von der Ehrenamtspauschale über einen Minijob bis hin zu einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis ist alles denkbar. Auch für Solo-Selbständige im Bereich Pflege und Betreuung kann eine Mitarbeit im Pflege-Netz-Team interessant sein.
Gemäß unserem Anspruch, jedem Hilfesuchenden eine passende und bezahlbare Lösung anzubieten, wollen wir individuelle Vereinbarungen treffen.